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   FG Hamburg, 05.11.2021 - 2 K 163/19   

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https://dejure.org/2021,56664
FG Hamburg, 05.11.2021 - 2 K 163/19 (https://dejure.org/2021,56664)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05.11.2021 - 2 K 163/19 (https://dejure.org/2021,56664)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05. November 2021 - 2 K 163/19 (https://dejure.org/2021,56664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 2009, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 12 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2017
    Einkommensteuer: Berücksichtigung von Renovierungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Renovierungskosten des Vermieters als Werbungskosten: nur bei Weitervermietung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Renovierungskosten als (vorweggenommene) Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 17.12.2002 - IX R 6/99

    VuV; Schönheitsreparaturen nach Vermietung aber vor Selbstnutzung

    Auszug aus FG Hamburg, 05.11.2021 - 2 K 163/19
    Soweit Aufwendungen nach Beendigung der Vermietungstätigkeit für die Renovierung einer Wohnung getätigt werden, die der Steuerpflichtige alsbald selbst bewohnt oder bewohnen will, werden grundsätzlich mit Rücksicht auf die Selbstnutzung getätigt und sind mithin privat veranlasst (BFH, Urteil vom 17. Dezember 2002, IX R 6/99, BFH/NV 2003, 610 m.w.N.).

    Der BFH verweist zur Begründung regelmäßig auf § 12 Nr. 1 EStG, wonach Aufwendungen, die nicht fast ausschließlich durch die Einkünfteerzielung, sondern daneben auch in nicht unerheblichem Maße durch die private Lebensführung veranlasst sind, insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden können, wobei eine Aufteilung regelmäßig ausscheide (BFH, Urteil vom 17. Dezember 2002, IX R 6/99, BFH/NV 2003, 610 m.w.N.).

    Bei wertender Betrachtung wird dies jedoch vollständig von der Tatsache überlagert, dass der Renovierungsaufwand vornehmlich dazu diente, die Wohnung in der Zukunft nutzen zu können (vgl. BFH, Urteil vom 17. Dezember 2002, IX R 6/99, BFH/NV 2003, 610 m.w.N.).

    Übertragen hat der BFH diese Rechtsprechung selbst auf die Fälle, in welchen der Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet war (vgl. BFH, Urteil vom 17. Dezember 2002, IX R 6/99, BFH/NV 2003, 610 m.w.N.).

  • BFH, 11.07.2000 - IX R 48/96

    Schönheitsreparaturen nach Beendigung der Vermietung

    Auszug aus FG Hamburg, 05.11.2021 - 2 K 163/19
    Im Übrigen sei zu verweisen auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Juli 2000 (IX R 48/96, BStBl 11, 784), wonach Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar seien, die der Beseitigung eines Schadens dienten, der die mit dem gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache verbundene Abnutzung deutlich übersteige.

    So werden Aufwendungen für Schönheitsreparaturen vor Selbstnutzung insoweit als Werbungskosten anerkannt, soweit sie aus einer einbehaltenen Mietkaution bestritten werden, welche zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung geführt hat (BFH, Urteil vom 11. Juli 2000, IX R 48/96, BStBl II 2001, 784).

    Auch können Aufwendungen für Reparaturen als Werbungskosten zu berücksichtigen seien, wenn sie zur Beseitigung eines Schadens getätigt wurden, der die mit dem gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache verbundene Abnutzung deutlich übersteigt, wie insbesondere bei mutwilligen Schäden (BFH, Urteil vom 11. Juli 2000, IX R 48/96, BStBl II 2001, 784).

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Hamburg, 05.11.2021 - 2 K 163/19
    Auch nach Aufgabe des vormals aus § 12 Nr. 1 EStG abgeleiteten Aufteilungs- und Abzugsverbots (grundlegend BFH, Beschluss vom 21. September 2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672) gilt vorliegend nichts Anderes.

    Denn eine ggf. nunmehr gebotene Aufteilung von Aufwendungen kommt nur in Betracht, wenn keinerlei Zweifel daran bestehen, dass ein abgrenzbarer Teil der Aufwendungen durch die Einkünfteerzielung veranlasst, mithin der steuerlichen Sphäre zuzuordnen ist (BFH, Beschluss vom 21. September 2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, Rn 115).

  • FG Hamburg, 15.06.2011 - 1 K 14/10

    Erhaltungsaufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten aus Vermietung und

    Auszug aus FG Hamburg, 05.11.2021 - 2 K 163/19
    Weitergehende Vermietungsbemühungen seien für die Annahme des Weiterbestehens der Vermietungsabsicht auch nach der Rechtsprechung des Finanzgerichts (FG) Hamburg nicht zu fordern (Urteil vom 15. Juni 2011, 1 K 14/10).
  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Auszug aus FG Hamburg, 05.11.2021 - 2 K 163/19
    Vom Vermieter getragene Schönheitsreparaturen seien noch der Vermietung zuzurechnen, da der Mieter die Wohnung bei Auszug oftmals ohne Renovierung verlassen dürfe (BGH, Urteile vom 18. März 2015, VIII ZR 185/14; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13).
  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Auszug aus FG Hamburg, 05.11.2021 - 2 K 163/19
    Vom Vermieter getragene Schönheitsreparaturen seien noch der Vermietung zuzurechnen, da der Mieter die Wohnung bei Auszug oftmals ohne Renovierung verlassen dürfe (BGH, Urteile vom 18. März 2015, VIII ZR 185/14; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13).
  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 21/13

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Auszug aus FG Hamburg, 05.11.2021 - 2 K 163/19
    Vom Vermieter getragene Schönheitsreparaturen seien noch der Vermietung zuzurechnen, da der Mieter die Wohnung bei Auszug oftmals ohne Renovierung verlassen dürfe (BGH, Urteile vom 18. März 2015, VIII ZR 185/14; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13).
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    Auszug aus FG Hamburg, 05.11.2021 - 2 K 163/19
    Auch weniger professionelle Maßnahmen wie die Reaktion auf Mietgesuche oder die Bewerbung von Mietobjekten in geschlossenen Foren, z.B. in Unternehmenspublikationen oder am "Schwarzen Brett", können als ernsthafte Vermietungsbemühung anzusehen sein; in diesen Fällen sind jedoch an die Nachhaltigkeit solcher Bemühungen erhöhte Anforderungen zu stellen (vgl. BFH, Urteil vom 11. Dezember 2012, IX R 14/12, BStBl II 2013, 279).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Auszug aus FG Hamburg, 05.11.2021 - 2 K 163/19
    Es entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall Einkünfteerzielungsabsicht aufgrund fortbestehender Vermietungsabsicht vorliegt und ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (zum Ganzen BFH, Urteil vom 28. Oktober 2008, IX R 1/07, BStBl II 2009, 848).
  • BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03

    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

    Auszug aus FG Hamburg, 05.11.2021 - 2 K 163/19
    Dafür muss nach der Rechtsprechung des BFH objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht; subjektiv müssen die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH, Urteil vom 7. Juli 2005, IX R 38/03, BStBl II 2005, 760).
  • BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei

  • FG München, 14.11.1990 - 13 K 3685/89

    Einkommensteuer; Renovierungsaufwendungen nach Auszug des Mieters

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.1994 - 3 K 1007/93
  • FG Hamburg, 22.12.1994 - III 323/90
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